Ablauf
Was passiert, nachdem Sie mir eine Kontaktanfrage gesendet haben ?
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Zunächst melde ich mich in der Regel per Mail bei Ihnen (bitte prüfen Sie unbedingt Ihren Spam-Ordner), um einen Termin für das telefonische Gespräch zu vereinbaren. Im telefonischen Beratungsgespräch besprechen wir Ihr Anliegen an die Therapie sowie weitere organisatorische Schritte und vereinbaren einen persönlichen Termin. Dieser ist der erste von insgesamt fünf probatorischen Sitzungen. Die Probatorik dient v.a. dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik Ihrer Symptomatik und der Entscheidung, ob eine weitere Zusammenarbeit beidseitig gewünscht ist.
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In der Therapiephase (25-45 Sitzungen) erarbeiten wir ein individuelles Störungsmodell Ihrer Problematik, das biografische Entstehungsbedingungen und die Auslöser der aktuellen Symptomatik darstellt und Aufschluss darüber gibt, warum die Problematik fortbesteht. Gemeinsam legen wir fest, an welchen Zielen wir arbeiten und wählen die Methoden, mit denen wir diese Ziele erreichen wollen.
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Die Sitzungen finden i.d.R. wöchentlich und vor Ort in der Praxis statt. Nach Absprache sind auch Video-Sitzungen möglich (je nach Therapiephase und aktuellem Vorgehen). Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
Gegen Ende der Therapie erhöhen wir den Abstand zwischen den Sitzungen, damit Sie die erarbeiteten Inhalte zunehmend selbstständig üben können und ein Gefühl für das Therapieende bekommen. Zum Therapieende gehören eine Wiederholung der wichtigsten Therapieinhalte, die Vorbereitung auf zukünftige Herausforderungen und die Planung der Beibehaltung des Therapieerfolgs.
Abrechnung
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Als approbierte psychologische Psychotherapeutin bin ich dazu berechtigt, Leistungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfe abzurechnen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Die Kostenerstattung variiert abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif.
Sprechen Sie vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung und lassen Sie sich die Formulare für die Beantragung einer Therapie zuschicken.
Folgende Fragen sind hierbei relevant:
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Ist eine Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung notwendig? Wenn ja, in welcher Form?
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Gibt es eine Maximalstundenanzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja, wie viele Behandlungsstunden jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?
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Wo liegt die Erstattungshöhe in meinem Tarif pro therapeutischer Sitzung?
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Werden sogenannte probatorische Sitzungen erstattet?
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Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die Kosten Ihrer Therapie auch selbst tragen. In diesem Fall entfällt die Antragsstellungen und es werden keine Diagnosen bei der Krankenkasse hinterlegt.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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Die jeweils beanspruchten Leistungen stelle ich Ihnen monatlich in Rechnung.